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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Jahresvereinbarung

Anmeldung

Anmeldungen sind jederzeit möglich und müssen schriftlich im Original eingereicht werden. Der Einstiegsmonat wird anteilig berechnet.

 

Unterrichtstermine / Unterrichtsfreie Zeiten / Teilnahme

Der Unterricht findet an den im Musikschulkalender festgelegten Terminen statt. An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien in Rheinland-Pfalz findet kein Unterricht statt. Eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht wird unbedingt erwartet.

 

Geld-zurück-Garantie

Sollten Sie nach der ersten Unterrichtseinheit nicht zufrieden sein, können Sie von dieser Vereinbarung zurücktreten und erhalten ihr Geld zurück. Hierfür ist eine E-Mail oder ein Anruf am ersten Unterrichtstag oder am darauffolgenden Tag erforderlich.

 

Probezeit

Die Probezeit umfasst den Zeitraum der ersten drei Unterrichtstermine. In dieser Zeit kann die Vereinbarung fristlos zum Ende dieses Zeitraumes gekündigt werden.

 

Unterrichtsjahr / Jahresunterrichtsstunden

Das Musikschuljahr beginnt am 01. September und ist in zwei Halbjahre unterteilt.

Die Musikschule garantiert 36 Jahresunterrichtsstunden. Pro Musikschulquartal stehen jedem Schüler 9 Unterrichtseinheiten zur Verfügung. In den Hauptfächern werden zusätzlich  mindestens 2 Sonderveranstaltungen (Themenworkshop, Ensemblespiel, Musikalische Präsentation) pro Musikschulhalbjahr angeboten.

 

Musikschulkalender

Dieser Kalender legt verbindlich die Unterrichtstermine fest. Hierbei wird ein Stundenausgleich für benachteiligte Wochentage geschaffen. Jedem Schüler wird damit die gleiche Unterrichtszahl ermöglicht, unabhängig vom gewählten Wochentag. An Überhangterminen (Termine von Unterrichtstagen, die in einem Schuljahr häufiger als 36 Mal stattfinden) findet kein Unterricht statt. Sie werden als Ausgleichstage oder für Sonderveranstaltungen genutzt.

 

Kündigung

Kündigungen sind schriftlich einzureichen an das Büro der Musikschule oder per E-Mail an .

Unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen sind Abmeldungen jeweils zum Ende des Musikschulquartals möglich: 28. Februar, 31. Mai, 31. August und 30. November. Den letzten Unterrichtstermin entnehmen Sie bitte dem Musikschulkalender, denn die Unterrichtstermine entsprechen nicht genau den Abrechnungsmonaten.

 

Honorare

Das Honorar ist ein Jahreshonorar und in 12 Raten monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauffolgenden Werktag.

Gebühren für unbegründete Einzugsrückläufer gehen zu Lasten des Schülers.

Eine Erhöhung der Honorare wird mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

 

Für vom Schüler abgesagten oder versäumten Unterricht ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB), das Honorar hierfür wird in Rechnung gestellt. Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden nachgeholt. Sollte die Jahresunterrichtszahl unterschritten werden, (z.B. wegen längerer Krankheit der Lehrkraft) erfolgt eine anteilige Rückerstattung des Honorars.

 

Organisatorische Neuregelungen

Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. den Einsatz einer anderen Lehrkraft, die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen sowie Terminänderungen bei Veränderungen der Gruppe jederzeit vor.

 

Datenschutz

Die erhobenen Daten dienen nur zu Verwaltungszwecken und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre E-Mail Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und Kundeninformationen genutzt.

 

Aufsichtspflicht / Haftung / Hausordnung

Eine Aufsicht über minderjährige Schüler besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit.

Es gilt die gesetzliche Haftpflicht.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Instrumente wird keine Haftung übernommen.

Speisen und zuckerhaltige Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Einzelstunden

Anmeldung

Anmeldungen sind jederzeit möglich und können telefonisch, schriftlich oder per E-Mail

eingereicht werden.

Nach Rücksprache mit dem Musikschulbüro erfolgt mit der gewünschten Lehrkraft die

Terminvereinbarung. Die Musikschule bestätigt die Termine per E-Mail und teilt eine Buchungs-

Nummer für die Überweisung mit.

Die Buchung bleibt 14 Tage vorgemerkt und wird durch die Überweisung des Honorars aktiviert.

Geht das Honorar nicht innerhalb von 2 Wochen auf dem Musikschulkonto ein, tritt diese

Vereinbarung nicht in Kraft.

 

Bankverbindung

Wird per Email oder persönlich mitgeteilt.

 

Unterrichtstermine

Der Unterricht findet an den im Vorfeld vereinbarten Terminen statt. Wird ein

Unterricht mindestens 7 Tage vorher abgesagt, wird ein Ersatztermin angeboten.

Bei 5er-Karten kann alternativ im Vorfeld auch nur der erste Termin festgelegt werden und alle

weiteren Termine werden in der Unterrichtsstunde von Termin zu Termin vereinbart.

Die Unterrichtstermine sind nicht an die Ferienzeiten der allgemeinbildenden Schulen gebunden.

 

Honorare

Für vom Schüler versäumten oder zu spät abgesagten Unterricht ist die Lehrkraft nicht

nachleistungspflichtig (§ 615 BGB), das Honorar hierfür wird in Rechnung gestellt. Von der

Lehrkraft abgesagte Stunden werden nachgeholt.

 

Datenschutz

Die erhobenen Daten dienen nur zu Verwaltungszwecken und werden nicht an Dritte

weitergegeben. Ihre E-Mail Adresse wird für den allgemeinen Schriftwechsel und

Kundeninformationen genutzt.

 

Aufsichtspflicht / Haftung / Hausordnung

Eine Aufsicht über minderjährige Schüler besteht ausschließlich während der Unterrichtszeit. Es

gilt die gesetzliche Haftpflicht.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Instrumente wird keine

Haftung übernommen.

Speisen und zuckerhaltige Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.

Widerrufsbelehrung